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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Kurz: AGB

 

1. Geltungsbereich

a) Wir kaufen und verkaufen nur gemäß unserer nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und alle Vertragsabschlüsse mit Jatolu, einschließlich Beratungen und sonstiger vertraglicher Leistungen. Abweichungen von den genannten Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Jatolu bestätigt werden.

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

 

b) Aufträge per Fax, per e-Mail und telefonische Aufträge sind erst verbindlich, wenn Jatolu sie schriftlich bestätigt bzw. die Ware zur Auslieferung bringt. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen sind nicht wirksam, wenn sie über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen

 

c) Die Angebote sind generell und soweit nichts anders schriftlich vereinbart ist, für 4 Kalenderwochen gültig.

 

d.) Mit erteilter Freigabe ist der Auftrag akzeptiert und wird ausgeführt wie angeboten.

 

2. Liefer- und Leistungszeit / Versand und Verpackung

a) Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen ebenfalls der Schriftform. Stückgenaue Lieferung gemäß Auftrag. Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% sind zulässig. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

b) Gefahrenübergang - Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch bei frachtfreien Lieferungen.

 

c) Die Versendung und der Transport erfolgen im Auftrage des Kunden. Mit der Übergabe der Sendung in einer unberechneten, aber genehmigten Transportverpackung, egal ob durch Selbstabholung oder Weiterleitung durch Post/Bahn oder Spediteur/Paketdienst (als Transportbeauftragte), ist unsere Leistung erfüllt.

 

d) Änderungen des Motivs sowie Verzögerungen der Freigabe können eine Verzögerung des End-Liefertermins nach sich ziehen. Bitte beachten Sie, dass notwendige Änderungen im Motiv nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt werden.Bitte beachten Sie, dass Ihre Freigabe hinsichtlich Logo-Umsetzung, Umsetzung des Produktes und Farbgebung verbindlich ist. Spätere Reklamationen können nach erfolgter Freigabe unsererseits nicht mehr anerkannt werden.

 

e) Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten - gleich, ob in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten oder bei unseren Vertragsanstalten eingetreten -, wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Laderaummangel, behördliche Eingriffe an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

f) Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch uns verschuldete Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, auch nach § 326 BGB, ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegt.

 

g) Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Besteller oder seinen Beauftragten auf Transportschädigung zu überprüfen. Äußerlich sichtbare Schäden sind sofort nach Empfangnahme gegenüber dem Frachtführer bzw. bei Empfangnahme in unserem Betrieb oder Lager gegenüber unserem Personal geltend zu machen.

 

3. "ProdSG" Produktionssicherheitsgesetz

a) Aufgrund der Vorschrift des Produktsicherheitsgesetztes vom 01.12.2011 wird gesetzlich vorgeschrieben das jedes Produkt mit einem Herstellernachweis, falls der Hersteller seinen Sitz nicht im Europäischen Wirtschaftsraum hat, des "Inverkehrbringers" zu versehen.

Dies kann in Form von kleinen Aufkleber an diskreter Stelle des Produktes oder an dessen Einzelverpackung erfolgen. Hierbei muss der Name sowie die Postanschrift berücksichtigt werden.

Als Inverkehrbringer kann der Hersteller, der Importeur, Jatolu oder der Auftraggeber direkt benannt werden. Die für die Umsetzung des ProdSG eigens auf den Auftraggeber entstehenden Kosten werden durchbelastet, wenn dies nicht gleichzeitig mit dessen Werbeaufdruck geschieht.

Wünscht der Auftraggeber nicht eigens als "Inverkehrbringer" genannt zu werden so wird entweder der Hersteller, der Importeur oder Jatolu als "Inverkehrbringer" nach dem ProdSG genannt.

 

4. Materialvorbehalte

a) Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen von bis zu 2,0 mm vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

 

5. Gewährleistung

a) Wir handeln die Ware durch; deswegen sind wir nicht verpflichtet, unsererseits die Ware einer eingehenden Mängel- oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Unsere Rüge gilt deswegen noch als rechtzeitig, wenn unser Abnehmer uns gegenüber unverzüglich gerügt hat und von uns diese Rüge unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben worden ist. Jegliche Rügen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Wird die Lieferung beanstandet, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos

 

6. Preise

a) Sämtliche Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Frachten, Zöllen und sonstigen Abgaben die Preise zu berichtigen.

 

b) Jatolu behält sich vor, ganz oder teilweise gegen Vorkasse zu leisten.

 

7. Eigentumsvorbehalt

a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer ist allerdings berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer sämtliche Forderungen wegen des Weiterverkaufs an uns sicherungshalber ab. Bei Zugriff von Dritten auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hingewiesen und uns über den Vorgang unverzüglich benachrichtigen.

 

8. Zahlung

a) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort, spätestens aber innerhalb von Zehn (10) Tagen auszugleichen. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Für den Fall des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen.

 

b) Für Neukunden gilt die in 8. a) beschriebene Zahlungsbedingung, erst nach drei erfolgreichen Zahlungseingängen gegen Vorkasse.

 

9. Stornierung

a) Wird ein Auftrag storniert, werden alle bis dahin anfallenden Kosten berechnet (Musterkosten einschließlich Fracht, Gebühren, Ausgaben für Tests, Angebote)

 

10. Gerichtsstand

a) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Königs Wusterhausen. Jatolu ist berechtigt, auch im allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.

 

11. Datenschutz

a) Jatolu versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Bestellers die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten. Es werden stets nur die Daten erhoben und gespeichert, die zur Nutzung eines Services unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nur dann weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist.

 

12. Haftung Internet

a) Für Inhalte auf Internetseiten, auf die wir verlinken, übernehmen wir keine Haftung. Jatolu macht sich die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen.

 

13. Urheberrecht

a) Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jedem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an von Jatolu erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei Jatolu. Das Angebot auf der Website wird von Jatolu, bereitgestellt und überwacht. Alle Daten, Informationen und das Material auf dieser Seite, Bildzeichen/Bilder, Illustrationen, Audio- und Videoclips sind durch Urheberrechte, Warenzeichen und andere Rechte bezüglich geistigen Eigentums, die von Jatolu oder anderen Parteien gehalten oder kontrolliert werden und für  Jatolu Lizenzen erteilt wurden, geschützt. Dieses Material/diese Daten dürfen weder kopiert, vervielfältigt, neu veröffentlicht, herauf geladen (uploaded), versendet, übertragen oder in sonstiger Weise, einschließlich E-Mail und andere elektronische Mittel, verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers ist die Änderung der Daten, Informationen und des Materials, deren Nutzung auf andere Websites oder auf durch Netzwerk verbundene Computerumgebungen sowie deren Nutzung für andere als persönliche, nicht gewerbliche Zwecke ein Verstoß gegen Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentumsrechte und somit verboten. Strafrechtliche Verfolgung beim Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns vor.

 

b) Mit der Auftragserteilung stellen Sie sicher, dass das von Ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung uns überlassene Datenmaterial entweder frei von Rechten Dritter ist bzw. Ihnen vom jeweils Berechtigten sämtliche Nutzungsrechte hieran eingeräumt wurden, mithin Dritte keine Rechte an den für Sie vertragsgemäß erbrachten Leistungen und/oder Teilen hiervon geltend machen können. Insoweit sind sämtliche Rechte für das Jatolu überlassene (Daten-) Material vom Kunden vor Auftragserteilung selbst zu klären. Von vorstehender Regelung umfasst sind insbesondere für den jeweiligen Auftrag bestimmte Logos/Kennzeichen und sonstige Dateien.

 

c) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle erforderlichen Rechte zum Vertreiben der von Ihm bestellen Werbemittel besitzt. Der Auftraggeber trägt somit allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der in Auftrag gegebenen Werbemittel.Er stellt jatolu im Rahmen der Auftragserteilung von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird jatolu von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jatolu nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

 

14. Muster

a) Muster können falls nicht anders vereinbart, nur gegen Festrechnung geliefert werden. Ein Rückgaberecht besteht nicht.

 

Jatolu Werbemittel

Inhaber: Frank Zöllner

Im Ring 38

15749 Mittenwalde

Stand: Mittenwalde, 10.04.2018

 

 

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